Antrag auf Prozesskostenhilfe

Es ist soweit, ihr stellt einen Antrag auf Vornamens- und/oder Personenstandsänderung beim zuständigen Amtsgericht und wisst: Jetzt wird es erst mal teuer.

Wenn die Gefahr besteht, dass diese Kosten (Gerichtskosten und Gutachtergebühren) eure Einkommensverhältnisse übersteigen können, habt ihr das Recht, mit dem Antrag nach dem Transsexuellengesetz (TSG) auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Worauf ihr dann aber vorbereitet sein solltet: Eine solche Antragstellung bedeutet immer eine Verlängerung der Verfahrensdauer.

Die Prozesskostenhilfe stellt einen Sonderfall der Sozialhilfe dar und entsprechend euren finanziellen Verhältnissen kann das Gericht, bei Bewilligung, eine Ratenzahlung bis maximal 48 Monatsraten, oder sogar eine Freistellung von Zahlungen genehmigen.

Meist reicht dem Gericht eure ↗ Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Angabe des Geschäftszeichens eures Verfahrens. Da einem solchen Antrag aber nur stattgegeben wird, wenn dargestellt werden kann, dass das Verfahren eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, kann es manchmal notwendig sein, zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung eures Psychotherapeuten mit einzureichen.

Das Gericht kann jederzeit von euch Auskunft verlangen, ob sich eure Einkommens- und Vermögensverhältnisse geändert haben. Bei einer Verschlechterung eurer finanziellen Verhältnisse könnt ihr euch an das Gericht wenden und um eine Änderung der belastenden Bestimmungen bitten. Das Gericht kann dann die Raten herabsetzen oder bestimmen, dass Raten nicht zu zahlen sind. Bei einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Verhältnisse kann es zur Deckung der Kosten Raten festsetzen und erhöhen, sowie Zahlungen aus dem Vermögen anordnen.

Werden bei Antragstellung zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen falsche Angaben gemacht, kann die Prozesskostenhilfe wieder entfallen. Gleiches gilt, wenn ihr mit einer Ratenzahlung länger als drei Monate rückständig seid.

Anmerkung: Ergänzende Informationen zum Thema Prozesskostenhilfe findet ihr auch unter ↗ www.privatinsolvenz.net/prozesskostenhilfe/.