Behandlungsleitlinien, Behandlungsrichtlinien

Entstehung

Die Entstehung der heutigen Behandlungs­richtlinien geht zurück auf Dr. Harry Benjamin. Reid Erickson, ein FzM-Transsexueller, der unter der Aufsicht und Behandlung von Harry Benjamin als Mann zu leben begann, gründete 1969 die "Erickson Educational Foundation" (EEF), um die Studie der Transsexualität zu fördern. Die EEF unterstützte eine Reihe von internationalen Symposien (International symposia on Gender Identity), aus denen 1979 die Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association (HBIGDA), 2007 in ↗ World Professional Accociation for Trangender Health (WPATH) unbenannt, hervorging.

Als erste Organisation formulierte die HBIGDA 1979, auf Grundlage von Dr. Harry Benjamins Ausführungen, Standards für das Verstehen und die Behandlung von Geschlechts­identitäts­störungen, internationale Leitlinien zur Vorgehensweise bei der Psychotherapie, der Hormongabe und Operationen. Diese ↗ Standards of Care for Gender Identity Disorders (SoC) sind heute in der 7. Version (2011) verfügbar.

Da diese Standards in Deutschland aber nur begrenzt anwendbar waren, entwickelte 1997, auf Grundlage ihrer 5. Version, eine Kommission aus der ↗ Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS), der Akademie für Sexualmedizin (ASM) und der Gesellschaft für Sexual­wissenschaft und Sexual­therapie (DGSMT) die Deutschen Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen.

Im April 2001 hatte die Projektgruppe P29b des Medizinischen Dienstes des Spitzen­verbandes Bund der Kranken­kassen (MDS - Beratung der Spitzen­verbände der Kranken­kassen und Koordinierung der Arbeit der MDKs) auf Grundlage der von ihr erkannten "Mängel" in den Deutschen Standards der Behandlung und Begutachtung von Trans­sexuellen und einer hessischen MDK-Studie einen Abschlußbericht vorgelegt, der bundes­einheitliche Behandlungs­maßnahmen bei Trans­sexualität empfahl.

Da dieser Abschlußbericht sicherlich nicht unumstritten war, hatte Dr. Hans-Günther Pichlo (MDK-Nordrhein), auf Anregung und unter Mitwirkung des Abeitskreis "Transsexualität in NRW", bestehend aus namhaften Ärzten, Psychologen und Therapeuten, sowie Vertretern verschie­dener SHGs, 2002 das Informations­papier ↗ Transsexualismus - Diagnose, Behandlung und Begutachtung verfasst, das die Richtlinien des MDK-Nordrhein zur Zustimmung zur Kosten­übernahme durch die gesetzliche Kranken­versicherung wiedergab.

2009 wurden aus den Leitlinien Richtlinien. Während Leitlinien Handlungs­empfehlungen sind, die nicht auf Gesetze beruhen, sind Richtlinien verbindliche Handlungs­anweisungen, die eine Gesetzes­grundlage haben.

In diesem Jahr ist eine vom MDS in einer Arbeits­gruppe der MDK-Gemein­schaft, dem GKV-Spitzen­verband sowie den Bundesverbänden der Kranken­kassen erstellte Begutachtungs­anleitung - Geschlechts­angleichende Maßnahmen bei Trans­sexualität in Kraft getreten, die nunmehr als Richtlinie eine bundesweit einheitliche und koordinierte Vorgehens­weise bei der Begut­achtung gewährleisten sollte. In ihren Anlagen waren die zugehörigen Gerichts­urteile, Gerichts­beschlüsse und Gesetzes­texte aufgeführt.

Auf Anregung durch eine Anfrage des Gesundheitsministeriums NRW (MGEPA NRW) lud 2011 die DGfS weitere Fachgesellschaften zu einer gemeinsamen Arbeits­gruppe "Leit­linien­entwicklung Geschlechts­dysphorie" ein, um die veralteten Deutschen Standards von 1997, gestärkt durch die aktuellen Standards of Care der WPATH und den aktuellen Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts bezüglich des Trans­sexuellen­gesetzes (TSG), zu ersetzen.

Unter dem Dachverband ↗ Arbeits­gemeinschaft der Wissen­schaftlichen Medizi­nischen Fach­gesell­schaften (AWMF) entwickelten sie seit 2012 die Leitline Geschlechts­inkongruenz, Geschlechts­dysphorie und Trans*-Gesundheit: Leit­linie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung. Anfang 2017 stellten sie eine Entwurfs­fassung zur Kommen­tierung ins Internet. Am 09.10.2018 wurde die ↗ Endfassung veröffentlicht.

Diese Leitlinie sollte sich an den in der Psychiatrie der USA verwendeten Kriterien der "Diagnose Gender Dysphoria" aus der fünften Auflage des von der American Psychiatric Association (APA) 2013 heraus­gegebenen Klassi­fikations­systems, dem Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM), dem diagnostischen und statistischen Leitfaden psychischer Störungen, orientieren.

Das Ziel dieser AWMF-Leitline, die ja nur eine Empfehlung ist, war die Einfluss­nahme auf den Entschei­dungs- und Handlungs­spiel­raum von Behandlern durch ihre methodische Entwicklung, einem repräsen­tativem Gremium, systematischer Recherche und strukturierter Konsens­findung.

Aktuell

Am 30.11.2020 veröffentlichte der MDS, "aufgrund der neueren wissen­schaft­lichen Erkennt­nisse zu Geschlechts­inkongruenz und Gender­dysphorie und nach Veröffent­lichung der AWMF-Leitlinie (..) und aufgrund der aktuellen Sozialrechtsprechung" eine aktualisierte Fassung der Begutachtungs­anleitung - Geschlechts­angleichende Maßnahmen bei Trans­sexualität.

Trotz der Bezugsnahme auf die AWMF-Leitlinie weicht diese Richtline auch entscheidend von ihr ab, was auch zu kritischen Stellungsnahmen der ↗ Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (DGTI), des ↗ Bundesverband Trans (BVT) und des Netzwerks Geschlecht­liche Vielfalt Trans* NRW (NGVT* NRW) führte.

Anmerkung: zur geschichlichen Entwicklung siehe auch Entstehung und Entwicklung der Trans-Begriffe, Entstehung des Trans­sexuellen­gesetzes (TSG) und Diagnose­schlüssel (ICD)